Ja. In Mehrfamilienhäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) wird die Förderung in der Regel gemeinschaftlich für das Gebäude und die zentrale Heizungsanlage beantragt. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss der Eigentümergemeinschaft sowie eine abgestimmte Projektplanung.
Für den Förderantrag auf Gebäude- und Heizungsebene wird eine vertretungsberechtigte Person oder Verwaltung benannt. Das kann entweder eine externe Hausverwaltung sein oder ein von der WEG bestimmter Miteigentümer, der diese Rolle übernimmt.
Die KfW stellt dafür spezielle Formulare für Wohnungseigentümergemeinschaften bereit, die je nach Verwaltungsstruktur ausgefüllt werden müssen. Wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Formulare zu identifizieren und den Antragsprozess korrekt vorzubereiten, damit der Förderantrag reibungslos gestellt werden kann.