Förderservice

Sicher durch den Förderdschungel
Steckbrief Förderservice

Schritt
: 4 im Planungsprozess
Kosten:500 € (davon bis zu 35 % über die Förderung wieder erhältlich)
Format: Beratung durch unser Team sowie Erstellung der notwendigen Förderunterlagen
Dauer: ca. 48 Stunden bis zur Erstellung der BzA
Ergebnis: BzA- und BnD-Nummern für den Förderantrag bei der KfW
Unser Förderservice unterstützt Eigentümer dabei, den gesamten Förderprozess korrekt vorzubereiten. Wir begleiten Sie bei der Antragstellung und stellen sicher, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig und fristgerecht erstellt werden.
Erstellung der notwendigen Förderunterlagen

Für die Beantragung von Fördermitteln bei der KfW sind bestimmte technische Nachweise erforderlich. Dazu gehört insbesondere die sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA). Dieses Dokument bestätigt, dass die geplante Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderprogramme erfüllt.

Im Rahmen unseres Förderservices wird die BzA durch eine:n eingetragene:n Energieberater:in erstellt. Die entsprechende BzA-Nummer ist Voraussetzung dafür, dass Sie Ihren Förderantrag bei der KfW stellen können.

Nach der Umsetzung der Maßnahme wird zusätzlich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) benötigt. Diese bestätigt, dass die Maßnahme entsprechend der Planung umgesetzt wurde und bildet die Grundlage für die Auszahlung der Fördermittel.

Prüfung der förderfähigen Kosten

Ein wichtiger Bestandteil des Förderservices ist die Prüfung der geplanten Investitionskosten. Dabei werden alle vorliegenden Angebote und Kostenschätzungen ausgewertet, um die förderfähigen Kosten korrekt zu ermitteln.

Diese Prüfung ist entscheidend, da sich die Höhe der Förderung direkt aus den anerkannten Kosten der Maßnahme ergibt. Durch die strukturierte Aufbereitung der Unterlagen wird sichergestellt, dass die relevanten Kostenbestandteile im Förderantrag berücksichtigt werden.

Während des gesamten Prozesses steht unser Team außerdem als Ansprechpartner für Rückfragen des Fördermittelgebers zur Verfügung.

Koordination eines Fachpartners für die Umsetzung

Im Rahmen der Förderbeantragung unterstützen wir Sie auch bei der Vorbereitung der Umsetzung der Heizungsmodernisierung. Dazu gehört die Koordination und Vermittlung eines Angebots für die Heizungssanierung durch einen qualifizierten Fachpartner.

Auf Basis der vorliegenden Planungsdaten kann anschließend ein Liefer- und Leistungsvertrag für die Umsetzung der Maßnahme erstellt werden. Dieser Vertrag bildet eine wichtige Grundlage für die spätere Durchführung der Sanierung.

Wichtige Voraussetzungen für den Förderprozess

Für die Erstellung eines Liefer- und Leistungsvertrags ist eine zuvor durchgeführte Gebäudeheizlastberechnung nach DIN EN 12831 erforderlich. Erst auf dieser Grundlage kann die Heizungsanlage technisch korrekt dimensioniert und ein verbindliches Angebot erstellt werden.

Nach der Erstellung der BzA-Nummer haben Eigentümer ausreichend Zeit für die Umsetzung der Maßnahme. Die bewilligte Förderung kann innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung umgesetzt werden.

Ergebnis unseres Förderservices

Nach Abschluss unseres Förderservices verfügen Sie über alle notwendigen Unterlagen, um Ihren Förderantrag bei der KfW einzureichen und die Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten. Dazu gehören insbesondere die BzA-Nummer für die Antragstellung sowie die spätere BnD-Dokumentation für die Auszahlung der Fördermittel.

Durch die strukturierte Begleitung des Förderprozesses wird sichergestellt, dass alle formalen Anforderungen erfüllt werden und die Förderung nach Durchführung der Heizungsmodernisierung ausgezahlt werden kann.

Und wie geht es danach weiter?

Mit unserem Full-Service-Angebot begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der Detailplanung bis zur Umsetzung.

Machbarkeitsanalyse

Der Einstieg in Ihre Heizungssanierung

Heizlastreport nach DIN 12831

Planungsgrundlage für Wärmepumpen

Detailplanung Sanierungsstrategie

Technisch und wirtschaftlich  fundiert

Umsetzung mit lokalem Partner

Handwerkspartner als Generalunternehmer

Förderservice

 Sicher durch den Förderdschungel

Projektbegleitung

Ein Ansprechpartner über alle Projektphasen

Schon starten

Wissen

Häufige Fragen

Die Sanierung im Bestand wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie erste Antworten. Für alles Weitere stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung.
FAQs Förderservice

Auf Wunsch können wir für Sie die Inbetriebnahme direkt durch den Hersteller organisieren. Bei vielen Projekten erfolgt die Erstinbetriebnahme standardmäßig durch geschulte Fachpartner. So wird sichergestellt, dass die Anlage korrekt parametriert ist, effizient läuft und alle Garantiebedingungen erfüllt werden.

Ja. In Mehrfamilienhäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) wird die Förderung in der Regel gemeinschaftlich für das Gebäude und die zentrale Heizungsanlage beantragt. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss der Eigentümergemeinschaft sowie eine abgestimmte Projektplanung.

Für den Förderantrag auf Gebäude- und Heizungsebene wird eine vertretungsberechtigte Person oder Verwaltung benannt. Das kann entweder eine externe Hausverwaltung sein oder ein von der WEG bestimmter Miteigentümer, der diese Rolle übernimmt.

Die KfW stellt dafür spezielle Formulare für Wohnungseigentümergemeinschaften bereit, die je nach Verwaltungsstruktur ausgefüllt werden müssen. Wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Formulare zu identifizieren und den Antragsprozess korrekt vorzubereiten, damit der Förderantrag reibungslos gestellt werden kann.

Eine Ablehnung ist selten, wenn der Antrag korrekt vorbereitet und vor Maßnahmenbeginn gestellt wurde. Sollte es dennoch dazu kommen, prüfen wir gemeinsam mögliche Alternativen – beispielsweise Anpassungen am Projekt, andere Förderprogramme oder alternative Finanzierungsmodelle.

Wichtig für Eigentümer: In den meisten Fällen sind Sie über den Passus der aufschiebenden Bedingung im Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Handwerkspartner abgesichert. Das bedeutet, dass der Auftrag zur Umsetzung erst bei erfolgreicher Förderzusage verbindlich wird. Wird die Förderung abgelehnt, können Sie in der Regel ohne Verpflichtung aus dem Vertrag mit dem Handwerkspartner aussteigen. Dadurch entsteht Ihnen kein finanzielles Risiko durch die geplante Maßnahme.

Förderprogramme unterliegen politischen und haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen und können sich grundsätzlich ändern. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung: Sobald ein Förderantrag bewilligt wurde, gelten in der Regel die zum Bewilligungszeitpunkt festgelegten Bedingungen für das jeweilige Projekt.

Risiken bestehen vor allem, wenn sich Programme zwischen Planungsphase und Antragstellung ändern oder Budgets ausgeschöpft werden. Deshalb ist es wichtig, Förderanträge frühzeitig und vollständig vor Maßnahmenbeginn einzureichen.

Wenn Sie bereits wissen, dass eine Heizungssanierung ansteht, ist es sinnvoll, den kürzesten Weg zur Förderabsicherung zu gehen. Eine schnelle, saubere Antragstellung schafft mehr Sicherheit, als über Monate hinweg zahlreiche Angebote zu vergleichen, während sich Förderbedingungen möglicherweise verändern.

Eine vorausschauende Planung berücksichtigt mögliche Anpassungen in der Förderlandschaft und arbeitet mit konservativen Annahmen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung. So bleibt die Investitionsentscheidung auch dann tragfähig, wenn sich einzelne Förderparameter verändern sollten.

Für die Heizungssanierung stehen Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung, die über BAFA und KfW abgewickelt werden.

Für Mehrfamilienhäuser (Wohngebäude) erfolgt die Heizungsförderung über den KfW-Zuschuss 458 („Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“). Die Basisförderung beträgt 35 % der förderfähigen Investitionskosten und kann – je nach technischen und finanziellen Voraussetzungen – durch Zuschusse auf bis zu 70 % erhöht werden.

Für Gewerbeimmobilien und Unternehmen ist der KfW-Zuschuss 459 relevant („Heizungsförderung für Unternehmen“). Hier beträgt die Basisförderung ebenfalls bis zu 35 %, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.

Gefördert werden insbesondere Wärmepumpen sowie der erneuerbare Anteil von Hybridanlagen. Voraussetzung ist stets die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.

Ja. Auch Gewerbeimmobilien und Nichtwohngebäude können Fördermittel für klimafreundliche Heizsysteme erhalten. Die wichtigsten Programme laufen ebenfalls über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und werden über die KfW abgewickelt.

Relevant sind insbesondere folgende Programme:

KfW Programm 522 – BEG Nichtwohngebäude (Zuschuss)
Dieses Programm fördert energetische Einzelmaßnahmen in Gewerbeimmobilien, darunter auch den Einbau von Wärmepumpen und anderen erneuerbaren Heizsystemen. Die Basisförderung liegt typischerweise bei bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, abhängig von Technologie und Effizienzanforderungen.

KfW Programm 263 – BEG Nichtwohngebäude Kredit
Für größere Sanierungsprojekte können Unternehmen zusätzlich zinsgünstige Kredite für energetische Maßnahmen oder Komplettsanierungen beantragen.

Welche Programme konkret infrage kommen, hängt von der Art des Gebäudes (Wohngebäude vs. Nichtwohngebäude), der Nutzung sowie der geplanten technischen Lösung ab. Eine frühzeitige Förderprüfung stellt sicher, dass die passenden Programme optimal kombiniert werden.

Die Förderung für Wärmepumpen und klimafreundliche Heizungen läuft in Deutschland hauptsächlich über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die wichtigsten Programme werden über die KfW und das BAFA abgewickelt.

Die wichtigsten Programme für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe sind:

1. KfW – Heizungsförderung (Programm 458)
Dieses Programm fördert den Einbau klimafreundlicher Heizungen, z. B. Wärmepumpen oder den Anschluss an ein Wärmenetz. Die Förderung kann je nach Voraussetzungen bis zu 70 % Zuschuss der förderfähigen Kosten erreichen. Auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften können dieses Programm nutzen.

2. KfW – Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (Programme 358 / 359)
Zusätzlich zur Zuschussförderung kann ein zinsgünstiger Kredit beantragt werden, um die Investition vorzufinanzieren. Dieser Kredit kann beispielsweise genutzt werden, um die Zeit bis zur Auszahlung der Förderung zu überbrücken.

3. BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Einzelmaßnahmen)
Über das BAFA werden vor allem technische Einzelmaßnahmen gefördert, beispielsweise Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Energieberatung. Die BAFA-Förderung ist Teil der BEG-Struktur und kann mit KfW-Programmen kombiniert werden.

Für Gewerbeimmobilien und Nichtwohngebäude gibt es innerhalb der BEG ebenfalls spezifische Förderprogramme und Kredite, teilweise mit Basisförderungen von bis zu 35 %, abhängig von Technologie und Effizienzanforderungen.

Ein wichtiger Punkt, der häufig unterschätzt wird: Fördermittel werden in der Regel erst nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Das bedeutet, dass die Investitionskosten zunächst vollständig vorfinanziert werden müssen.

Nach der Umsetzung werden Rechnungen, Zahlungsnachweise und technische Dokumentationen eingereicht. Erst nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung der Fördersumme. Eigentümer benötigen daher immer eine Zwischenfinanzierung oder ausreichende Liquidität, um die Maßnahme vorzufinanzieren.

Diese Überbrückungsphase kann über Rücklagen, Bankkredite oder spezielle Finanzierungsmodelle abgedeckt werden. Eine frühzeitige Finanzierungsplanung ist daher ein zentraler Bestandteil einer wirtschaftlich sicheren Sanierung.

Die maximale Förderung kann – abhängig von Gebäudetyp, Maßnahme und Bonusregelungen – bis zu 70 % der förderfähigen Investitionskosten betragen. Maßgeblich ist dabei der erneuerbare Anteil der Anlage. Die genaue Förderhöhe muss projektspezifisch berechnet werden.

Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Programm ab. Bei vielen KfW-Förderprogrammen erfolgt die Bewilligung in der Regel innerhalb von wenigen Wochen, sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Installation gestellt wird.

In der Regel nein. Förderprogramme wie die KfW werden normalerweise erst nach Umsetzung der Maßnahme und nach Einreichen aller Rechnungen und Zahlungsnachweise ausgezahlt. Das bedeutet: Die Investition muss zunächst vorfinanziert werden – beispielsweise über Rücklagen, Bankkredite oder Finanzierungsmodelle von Herstellern oder Contracting-Anbietern.

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Heizungssanierung für Mehrfamilenhäuser und Gewerbehallen
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