Eine Ablehnung ist selten, wenn der Antrag korrekt vorbereitet und vor Maßnahmenbeginn gestellt wurde. Sollte es dennoch dazu kommen, prüfen wir gemeinsam mögliche Alternativen – beispielsweise Anpassungen am Projekt, andere Förderprogramme oder alternative Finanzierungsmodelle.
Wichtig für Eigentümer: In den meisten Fällen sind Sie über den Passus der aufschiebenden Bedingung im Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Handwerkspartner abgesichert. Das bedeutet, dass der Auftrag zur Umsetzung erst bei erfolgreicher Förderzusage verbindlich wird. Wird die Förderung abgelehnt, können Sie in der Regel ohne Verpflichtung aus dem Vertrag mit dem Handwerkspartner aussteigen. Dadurch entsteht Ihnen kein finanzielles Risiko durch die geplante Maßnahme.