FAQ - WÄRMEPUMPE - HEIZUNGSTAUSCH IM BESTAND

Welche Förderprogramme gibt es aktuell?

Für die Heizungssanierung stehen Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung, die über BAFA und KfW abgewickelt werden.

Für Mehrfamilienhäuser (Wohngebäude) erfolgt die Heizungsförderung über den KfW-Zuschuss 458 („Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“). Die Basisförderung beträgt 35 % der förderfähigen Investitionskosten und kann – je nach technischen und finanziellen Voraussetzungen – durch Zuschusse auf bis zu 70 % erhöht werden.

Für Gewerbeimmobilien und Unternehmen ist der KfW-Zuschuss 459 relevant („Heizungsförderung für Unternehmen“). Hier beträgt die Basisförderung ebenfalls bis zu 35 %, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.

Gefördert werden insbesondere Wärmepumpen sowie der erneuerbare Anteil von Hybridanlagen. Voraussetzung ist stets die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.

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