Der Nachweis erfolgt rechnerisch über die Heizlastberechnung, die Auslegung der Wärmepumpe, die Jahresarbeitszahl (JAZ), die geplante Betriebsweise, sowie das Steuerungskonzept
Maßgeblich ist der Anteil der jährlich erzeugten Wärmeenergie, der durch die Wärmepumpe bereitgestellt wird.
Der Nachweis erfolgt im Rahmen der Fachunternehmererklärung sowie über die Förderantragsunterlagen.