Im GEG ist festgelegt, dass neue Heizsysteme mit mindestens 65 % Energie aus erneuerbaren Quellen betrieben werden sollen, wenn sie installiert werden. Diese Vorgabe kann durch verschiedene Technologien erfüllt werden – z. B. durch Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse oder auch durch Anschluss an ein klimafreundliches Wärmenetz.
Für Bestandsgebäude tritt diese Pflicht nicht bundesweit gleichzeitig in Kraft, sondern ist an lokale Wärmeplanungen gekoppelt:
In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die 65 %-Regel spätestens ab dem 30. Juni 2026.
In kleineren Kommunen gilt sie spätestens ab dem 30. Juni 2028.
In einzelnen Gemeinden kann die Regel durch kommunale Wärmeplanung auch früher verbindlich werden.
Wichtig: Die Regel bezieht sich nur auf neue Heizungen, die eingebaut werden. Bestehende funktionierende Heizungen dürfen weiterhin betrieben und auch repariert werden. Die Bundesregierung hat vor diese Regelung zu streichen (Stand: März 2026).