Ja. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten teilweise Ausnahmeregelungen, da technische Änderungen an der Gebäudehülle eingeschränkt sein können. Hier kann der Einsatz von Wärmepumpen oder anderen erneuerbaren Systemen dennoch möglich sein, sofern äußere Veränderungen minimal sind und die Denkmalschutzauflagen eingehalten werden. Eine individuelle Abstimmung mit der zuständigen Behörde ist erforderlich.