Hybridanlagen erfüllen aktuell die Anforderungen des GEG, wenn die 65 %-Regel eingehalten wird. Langfristig sind jedoch folgende Faktoren zu berücksichtigen: steigender CO₂-Preis auf Erdgas, mögliche weitere regulatorische Verschärfungen, Klimaneutralitätsziel 2045, steigende Anforderungen an Gebäudeeffizienz
Hybridanlagen sind daher meist rechtlich zulässig, aber nicht immer langfristig wirtschaftlich optimal. Sie gelten häufig als Übergangstechnologie, insbesondere im Bestand mit hoher Heizlast.