Für die Heizungssanierung stehen Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung, die über BAFA und KfW abgewickelt werden.
Für Mehrfamilienhäuser (Wohngebäude) erfolgt die Heizungsförderung über den KfW-Zuschuss 458 („Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“). Die Basisförderung beträgt 35 % der förderfähigen Investitionskosten und kann – je nach technischen und finanziellen Voraussetzungen – durch Zuschusse auf bis zu 70 % erhöht werden.
Für Gewerbeimmobilien und Unternehmen ist der KfW-Zuschuss 459 relevant („Heizungsförderung für Unternehmen“). Hier beträgt die Basisförderung ebenfalls bis zu 35 %, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.
Gefördert werden insbesondere Wärmepumpen sowie der erneuerbare Anteil von Hybridanlagen. Voraussetzung ist stets die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.