Förderfähig sind Hybridlösungen, bei denen: eine Wärmepumpe mit einer bestehenden oder neuen Gasheizung kombiniert wird
der erneuerbare Anteil rechnerisch mindestens 65 % beträgt, die Anlage die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt
Voraussetzung ist eine korrekte hydraulische Einbindung und Regelungsstrategie.
Wichtig: Nur der erneuerbare Anteil (also die Wärmepumpe) ist förderfähig. Der fossile Anteil (Gas) wird nicht gefördert. Nor