Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, die Einhaltung der energetischen Vorgaben nachzuweisen, etwa über Heizlastberechnungen, Effizienzberichte oder Bestätigung eines hydraulischen Abgleichs. Bei Förderung von Wärmepumpen oder erneuerbaren Anteilen ist dieser Nachweis zusätzlich für die Zuschussbeantragung relevant.