Auf Wunsch können wir für Sie die Inbetriebnahme direkt durch den Hersteller organisieren. Bei vielen Projekten erfolgt die Erstinbetriebnahme standardmäßig durch geschulte Fachpartner. So wird sichergestellt, dass die Anlage korrekt parametriert ist, effizient läuft und alle Garantiebedingungen erfüllt werden.
Förderservice
Schritt: 4 im Planungsprozess
Kosten:500 € (davon bis zu 35 % über die Förderung wieder erhältlich)
Format: Beratung durch unser Team sowie Erstellung der notwendigen Förderunterlagen
Dauer: ca. 48 Stunden bis zur Erstellung der BzA
Ergebnis: BzA- und BnD-Nummern für den Förderantrag bei der KfW
Für die Beantragung von Fördermitteln bei der KfW sind bestimmte technische Nachweise erforderlich. Dazu gehört insbesondere die sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA). Dieses Dokument bestätigt, dass die geplante Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderprogramme erfüllt.
Im Rahmen unseres Förderservices wird die BzA durch eine:n eingetragene:n Energieberater:in erstellt. Die entsprechende BzA-Nummer ist Voraussetzung dafür, dass Sie Ihren Förderantrag bei der KfW stellen können.
Nach der Umsetzung der Maßnahme wird zusätzlich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) benötigt. Diese bestätigt, dass die Maßnahme entsprechend der Planung umgesetzt wurde und bildet die Grundlage für die Auszahlung der Fördermittel.
Prüfung der förderfähigen Kosten
Ein wichtiger Bestandteil des Förderservices ist die Prüfung der geplanten Investitionskosten. Dabei werden alle vorliegenden Angebote und Kostenschätzungen ausgewertet, um die förderfähigen Kosten korrekt zu ermitteln.
Diese Prüfung ist entscheidend, da sich die Höhe der Förderung direkt aus den anerkannten Kosten der Maßnahme ergibt. Durch die strukturierte Aufbereitung der Unterlagen wird sichergestellt, dass die relevanten Kostenbestandteile im Förderantrag berücksichtigt werden.
Während des gesamten Prozesses steht unser Team außerdem als Ansprechpartner für Rückfragen des Fördermittelgebers zur Verfügung.
Koordination eines Fachpartners für die Umsetzung
Im Rahmen der Förderbeantragung unterstützen wir Sie auch bei der Vorbereitung der Umsetzung der Heizungsmodernisierung. Dazu gehört die Koordination und Vermittlung eines Angebots für die Heizungssanierung durch einen qualifizierten Fachpartner.
Auf Basis der vorliegenden Planungsdaten kann anschließend ein Liefer- und Leistungsvertrag für die Umsetzung der Maßnahme erstellt werden. Dieser Vertrag bildet eine wichtige Grundlage für die spätere Durchführung der Sanierung.
Wichtige Voraussetzungen für den Förderprozess
Für die Erstellung eines Liefer- und Leistungsvertrags ist eine zuvor durchgeführte Gebäudeheizlastberechnung nach DIN EN 12831 erforderlich. Erst auf dieser Grundlage kann die Heizungsanlage technisch korrekt dimensioniert und ein verbindliches Angebot erstellt werden.
Nach der Erstellung der BzA-Nummer haben Eigentümer ausreichend Zeit für die Umsetzung der Maßnahme. Die bewilligte Förderung kann innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung umgesetzt werden.
Ergebnis unseres Förderservices
Nach Abschluss unseres Förderservices verfügen Sie über alle notwendigen Unterlagen, um Ihren Förderantrag bei der KfW einzureichen und die Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten. Dazu gehören insbesondere die BzA-Nummer für die Antragstellung sowie die spätere BnD-Dokumentation für die Auszahlung der Fördermittel.
Durch die strukturierte Begleitung des Förderprozesses wird sichergestellt, dass alle formalen Anforderungen erfüllt werden und die Förderung nach Durchführung der Heizungsmodernisierung ausgezahlt werden kann.
Und wie geht es danach weiter?
Machbarkeitsanalyse
Der Einstieg in Ihre Heizungssanierung
Heizlastreport nach DIN 12831
Planungsgrundlage für Wärmepumpen
Detailplanung Sanierungsstrategie
Technisch und wirtschaftlich fundiert
Umsetzung mit lokalem Partner
Handwerkspartner als Generalunternehmer
Förderservice
Sicher durch den Förderdschungel
Projektbegleitung
Ein Ansprechpartner über alle Projektphasen